Rabe Atina klärt auf:
Wenn pauschal von „Videoüberwachung“ gesprochen wird, dann zeigt sich schon bei näherer Betrachtung der verschiedenen Möglichkeiten der „Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen“, dass es mittlerweile diverse Varianten der Videoüberwachung gibt.
Webcams, Dashcams, Kameradrohnen, Kameraattrappen, festinstallierte Geräte: Unter Videoüberwachung können viele Formen subsumiert werden.
Was ist nun bei der Videoüberwachung eines Kleingartens von den Pächter*innen grundsätzlich zu beachten:
- Sie dürfen mit einer Kamera Ihren eigenen Garten filmen und die Aufzeichnungen speichern.
- Bringen Sie ein Hinweisschild an, den auch Gäste ihres Gartens müssen über die Videoaufzeichnung informiert werden. Mit dem Hinweis geben Sie den Personen eine Wahl, ob Sie das Grundstück betreten wollen oder nicht.
- Das Ausrichten der Kamera auf einen benachbarten Garten und auf öffentliche Wege ist verboten.
- Möchten Sie statt einer echten Kamera eine Attrappe anbringen, gelten dieselben Regeln, da das Ausrichten einer Kamera-Attrappe auf ein Nachbargrundstück oder öffentliche Bereiche einen Überwachungsdruck auslösen kann.
- Benutzen Sie eine feste Kamera, denn eine schwenkbare Kameras könnte den Eindruck erwecken, dass Nachbarn gefilmt werden.
- Sofern mit einer „Wildkamera“ nicht nur ausschließlich Tiere gefilmt werden könnten, gelten die gleichen Vorgaben wie bei einer Videoüberwachung des Gartens.
Es gilt der Grundsatz:
Jeder Mensch hat das Recht, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne dabei von Kameras beobachtet und gefilmt zu werden. Jeder darf selbst entscheiden, wann Dinge seines persönlichen Lebens offenbar werden und ob Videos oder Fotos von ihm verbreitet werden. Sie dürfen also weder heimlich noch gegen den Willen einer anderen Person Aufnahmen von dieser machen.