Mitgliedschaft

Gerade unerfahrene GärtnerInnen denken in erster Linie bei einen Kleingarten an Erholung im Grünen, Grillen und einen geschützten Platz für die Kinder.
Dabei wird in der Regel unterschätzt, das ein Kleingarten auch Arbeitsaufwand bedeutet. Er muss gepflegt, bepflanzt und gegossen werden, sonst wächst er eine bildlich gesprochen „über den Kopf“.
Es gibt immer etwas zu tun und auch bei der Urlaubsplanung wird der Garten Berücksichtigung finden.

Daher hier ein paar Punkte über die Sie klar werden sollten:

  • Habe ich Lust und Zeit dazu, einen großen Teil meiner Freizeit im Garten zu verbringen?
  • Habe ich genug Zeit, um dort auch zu arbeiten und den Garten zu pflegen?
  • Was denken meine Familie, Partner und die Kinder darüber?
  • Habe ich und meine Familie Freude an Gartenarbeit?
  • Kann ich mich in einen Verein und die dazugehörigen Vereinsregeln integrieren?
  • Möchte ich aktiv im Verein mitarbeiten.

Wenn diese Fragen alle gut überlegt sind und Sie immer noch einen Garten möchten, dann freuen wir uns auf Sie.

Der Begriff Kleingarten wird durch den § 1 des Bundeskleingartengesetzes bestimmt. Hier definiert sich auch der Begriff der kleingärtnerischen Nutzung. Die von den Gemeinden pachtbaren Grundstücke werden auch als Grabeland bezeichnet.

Die meisten Kleingärten sind in Vereinen organisiert. Der Dachverband der Kleingärtner ist der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG). Er vertritt 20 Landesverbände mit insgesamt 15.000 Vereinen. In den Vereinen sind insgesamt 967.240 Kleingärtner organisiert. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung richtet der BDG alle vier Jahre den Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ aus. Dieser würdigt besondere städtebauliche, ökologische, gartenkulturelle und soziale Leistungen der Kleingärtnervereine.