Das Alter oder auch gesundheitliche Probleme können es dem Kleingärtner erheblich erschweren gärtnerische Tätigkeiten in gewohnter Weise, so auch in gebückter Haltung, zu verrichten. Es ist gerade die Bodenpflege und -bearbeitung, welche das Gärtnern für Senioren so anstrengend macht. Mit einem Hochbeet können auch ältere Menschen ihrer geliebten Gartenarbeit in aufrechter Haltung weiter nachgehen.

Rabe Atina klärt auf:

Was ist bei der Anlage eines Hochbeetes im Kleingartenverein rechtlich zu beachten?

Nach der in Sachsen geltenden Sächsischen Bauordnung (SächsBO), die in Kleingartenanlagen (KGA) im Wirkungsbereich des Stadtverband Chemnitz der Kleingärtner e. V. wegen ihres Rechtstatus zur Anwendung kommt, sind Hochbeete zu den baulichen Anlagen im Sinne § 2 Abs.1 zu zählen: „Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbunden, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf den Boden ruht …“

Als Anlagen ( i.S. § 61, Ziff.10, Buchst. e der SächsBO),  sind sie verfahrensfreie Vorhaben. Sie bedürfen keiner Genehmigung durch die zuständige Baubehörde.

An ihre Stelle tritt die unabdingbare Erlaubnis des Vorstandes des KGV in Form einer schriftlichen Zustimmungserklärung, die seitens des Pächters vor Baubeginn einzuholen ist.
Für den Pächter ergibt sich diese Vertragspflicht sowohl aus dem Kleingartenpachtvertrag als auch aus der für jedes Kleingartenpachtverhältnis verbindlichen Kleingartenordnung (KGO).
(Für KGV Morgensonne Chemnitz e.V.  KGO Ziffer 2.2.)


Für alle vor dem 3.10.1990 rechtmäßig errichteten Gartenlauben und andere der kleingärtnerischen Nutzung dienende bauliche Anlagen gelten die Bestandschutzregeln gem. § 20a Punkt 7 BKleingG.Quelle: BKG

Was ist noch zu klären:

  • Wieviel Hochbeete sind im Kleingartenverein erlaubt?
  • Aus welchen Materialien und in welcher Bauweise dürfen Hochbeete bestehen?
  • In welchen Abmessungen und Abständen dürfen Hochbeete errichtet bzw. aufgestellt werden?
  • Sind Aufbauten – wie Folienzelte oder Frühbeete erlaubt?

Woher soll der Kleingärtner das alles wissen?

Hier beginnt die Aufgabe des Bau Fachberaters. Es gehört zur Aufgabe des Fachberaters , die Kleingärtner auf diesem Gebiet zu beraten und zu schulen. Aber auch die übrigen Vorstandsmitglieder sind gefragt, denn es ist Satzungszweck, u.a. die Mitglieder fachlich zu unterstützen.