Ruhezeiten in unserer Anlage:
- von Montag bis Samstag 13.00 Uhr – 15.00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr
- Sonntags und an Feiertagen ganztägig
Zu diesen Zeiten dürfen Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar stören, nicht durchgeführt werden.
Zu diesen Arbeiten gehören insbesondere:
- der Betrieb von motorbetriebenen Arbeits- und Gartengeräten
- der Betrieb von Rasenmähern
- sowie das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das Schleifen und das Holzspalten u.ä.