Ruhezeiten in unserer Anlage:

  • von Montag bis Samstag 13.00 Uhr – 15.00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr
  • Sonntags und an Feiertagen ganztägig

Zu diesen Zeiten dürfen Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar stören, nicht durchgeführt werden.

Zu diesen Arbeiten gehören insbesondere:

  • der Betrieb von motorbetriebenen Arbeits- und Gartengeräten
  • der Betrieb von Rasenmähern
  • sowie das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das Schleifen und das Holzspalten u.ä.