Um die finanziellen Verpflichtungen im Verein einheitlich und für die Mitglieder/Pächter nachvollziehbar zu gestalten, gibt sich der Kleingartenverein ”Morgensonne Chemnitz e.V.” folgende Beitrags- und Gebührenordnung :

Einmalig (Stand Februar 2023)

Sicherheitsleistung (Kaution):
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Der Verein ist berechtigt, die Sicherheitsleistung mit fälligen eigenen Forderungen gegen den Kleingärtner zu verrechnen. Die Verrechnung darf erst mit Beendigung der Mitgliedschaft und der Beendigung des Unterpachtvertrages erfolgen. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung erfolgt unverzinst in einer Frist von einem Monat, nachdem der Verein dem Kleingärtner schriftlich bestätigt hat, dass die Parzelle beanstandungslos zurückgenommen wurde und keine finanziellen Ansprüche des Vereins mehr gegen den Kleingärtner bestehen.
200 Euro
Aufnahmegebühr:100 Euro

Jährlich (Stand Februar 2024)

Mitgliedsbeitrag Stadtverband:30,00 Euro
Mitgliedsbeitrag Verein:50 Euro
Grundsteuer A:2,50 Euro
Pacht:0,14 Euro/qm
Wegegeld/Gemeinschaftsfläche:8,71 Euro
Umlegung Pacht Leer-Gärten:variabel
Parkgebühr:2,50 Euro

Pflichten des Pächters (Stand Februar 2023)

Gemeinschafts-Arbeitsstunden:
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m Rahmen der Gemeinschaftsarbeit haben die Mitglieder Gemeinschafts-Arbeitsstunden zu leisten. Für 2023 wurden 10 Stunden pro ordentliches Mitglied festgelegt. Für nicht geleistete Gemeinschaft-Arbeitsstunden werden pro Stunde 12 Euro als Ersatzleistung berechnet  und mit der Jahresrechnung eingezogen.
10 Stunden

Sonstige Gebühren (Stand Februar 2024)

Mahngebühren: Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung
5 Euro
Aufwandsgebühr: Bei Nichtzahlung der Strom- bzw. Wasserrechnung wird die Versorgung dies bzgl. abgeschaltet. Für die die Reaktivierung wird jeweils ein Kostenaufwand fällig.
15 Euro