Kleingarten oder Erholungsgarten! - Welcher Garten passt zu dir?
Was ist ein Kleingarten?
Definition Kleingarten nach § 1 Absatz 1 des Bundeskleingartengesetztes
Gemäß § 1 Absatz 1 des Bundeskleingartengesetztes ist ein Kleingarten ein Garten, der
- dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und
- in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlage).
Beispiel Kleingarten
Familie Weed lebt in einer Wohnung ohne Garten und vermisst einen eigenen Flecken Grün zum gärtnern und grillen. Sie wohnen in der Nähe einer Kleingartenanlage und möchten einen grossen Teil ihrer Freizeit im Garten verbringen.
Familie Weed möchten gerne Obst und Gemüse anbauen und alle Familienmitglieder haben Spaß an Garten- oder Handwerksarbeiten. Auch benötigen sie kein großes Gartenhaus und sind mit einem kleinen transportablen Pool für die Kids im Sommer vollkommen zu frieden. Sie haben kein Problem sich in einen Verein und dessen Vereinsregeln und damit auch in die Gemeinschaft zu integrieren.
Welcher Garten pass zu Familie Weed?
Antwort: Familie Weed konnte alle nachfolgende Fragen mit Ja beantworten und kann beruhigt einen Kleingarten pachten.
- Frage: Habe ich Lust und Zeit dazu, einen großen Teil meiner Freizeit im Garten zu verbringen?
- Frage: Habe ich genug Zeit, um dort auch zu arbeiten und den Garten zu pflegen?
- Frage: Was denken meine Familie, Partner und die Kinder darüber?
- Frage: Habe ich und meine Familie Freude an Gartenarbeit?
- Frage: Kann ich mich in einen Verein und die dazugehörigen Vereinsregeln integrieren?
- Frage: Möchte ich aktiv im Verein mitarbeiten?
- Frage: Komme ich klar mit dem Reglement der Rahmenkleingartenordnung des Landes und der Gartenordnung des Vereins?
Was ist ein Erholungsgarten?
Definition Erholungsgarten nach § 29 SchuldRAnpG
Ferienhaus- und Wochenendsiedlungen sind Flächen, die
- nach ihrer Zweckbestimmung und der Art der Nutzung zur Erholung dienen,
- mit mehreren Ferien- oder Wochenendhäusern oder anderen, Erholungszwecken dienenden Bauwerken bebaut worden sind,
- durch gemeinschaftliche Einrichtungen, insbesondere Wege, Spielflächen und Versorgungseinrichtungen, zu einer Anlage verbunden sind und
- nicht Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 des Bundeskleingartengesetzes sind
Beispiel Erholungsgarten
Familie Pleasure sucht einen Garten, in dem sich die Kinder und die 2 kleinen Hunde auf einer großen Wiese richtig austoben können. Pflanzen und Gartenarbeit sind nicht so ihr Ding, aber sie grillen gern mit vielen Freunden und genießen ein gutes Buch auf ihrer Sonnenterrasse. Familie Pleasure will ihren Garten ausschließlich nach ihren Bedürfnissen und ohne Reglement gestalten.
Welcher Garten pass zu Familie Pleasure?
Antwort: ganz klar, ein Erholungsgarten .
Anders als Kleingärten sind Erholungsgärten freie Gartengrundstücke und gehören keinem Gartenverein an. Dadurch unterliegen diese Gärten auch keinen Satzungen und Vereinsordnungen.