Nach Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes und der Gartenordnung des KGV, hat jeder Pächter die an seinen Einzelgarten grenzenden Wege bis zur Weg Mitte zu pflegen, zu säubern und von Unkraut frei zu halten.

Welche Mittel sind zur Pflege der Wege erlaubt:

  • Unkrautharke, Unkrautkratzer, Hacke etc.
  • Gasflammgeräte

Welche Mittel sind zur Pflege der Wege NICHT erlaubt:

  • jegliche chemischen Pflanzenschutzmittel
  • chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln (Herbizide)
  • Salz
  • Essig
  • Reinigungsmittel

Mein Tip: Principiis obsta oder „Wehre den Anfängen“!

Hier ein Stängel, da ein Blatt – wer frühzeitig und regelmäßig Unkraut mit der Wurzel und vor der Blühte entfernt, erhöht die Erfolgschancen und hält den damit verbundenen Aufwand so gering wie möglich.

Auf Wegen und Plätzen, egal ob innerhalb oder außerhalb des Gartens, ist der Einsatz jeglicher chemischer PSM verboten, ebenso der Einsatz von anderen Stoff en zur Unkrautbekämpfung (Salz, Essig, Reinigungsmittel etc.)!

Quelle: Rahmenkleingartenordnungdes Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V.

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Vernichtung von Unkraut auf Gehwegen, Terrassen und Garagenzufahrten ist nicht erlaubt. Das Verbot gilt auch für Mittel, die im Handel frei erhältlich sind oder für Produkte, die als biologisch abbaubar gelten. Ebenfalls ist die Anwendung von Salz und Essig unzulässig. Die Wirkstoffe können bei Regen von befestigten oder versiegelten Flächen über die Kanalisation ins Grund- und Oberflächenwasser gelangen und Menschen und Tiere in ihrer Gesundheit beeinträchtigen.

Quelle:
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Woher soll der Kleingärtner das alles wissen?

Hier beginnt die Aufgabe des Garten Fachberaters. Es gehört zur Aufgabe des Fachberaters , die Kleingärtner auf diesem Gebiet zu beraten und zu schulen. Aber auch die übrigen Vorstandsmitglieder sind gefragt, denn es ist Satzungszweck, u.a. die Mitglieder fachlich zu unterstützen.