In Gewächshäusern und Frühbeetkästen können Pflanzen wunderbar vorgezogen und empfindliche Pflanzen fast ganzjährig angebaut werden. Diese baulichen Anlagen dienen zwar unmittelbar der kleingärtnerischen Nutzung, sollten aber trotzdem in Größe und Anzahl nicht überhand nehmen. Daher wurde zum Beispiel die Anzahl, die Fläche und Höhe beschränkt. Bei der Wahl der Standorte muss bedacht werden, dass die Nachbarparzelle nicht beeinträchtigt wird, z.B. durch Schattenwirkung. Es ist grundsätzlich ein Grenzabstand von 1 m einzuhalten.

Rabe Atina klärt auf:

Was ist bei der Anlage eines Gewächshauses, Folienzeltes, Frühbeetes o.Ä. zu beachten?

Ein freistehendes Kleingewächshaus , Frühbeetkästen, Hochbeete dürfen nach Zustimmung des Vorstandes errichtet werden. Folienzelte sind der Größe des Gartens anzupassen. Das Gewächshaus darf eine max. Fläche von 12 m² nicht überschreiten, die Höhe ist auf max. 2,50 m begrenzt. Ein Grenzabstand von mind. 1 m ist einzuhalten, die Nachbarparzelle darf nicht beeinträchtigt werden. Die Gartenordnungen der Verbände und Vereine können geringere Maße festlegen, der Grenzabstand ist jedoch verbindlich. Bei zweckfremder Nutzung ist das Gewächshaus zu entfernen.

  • Bauantrag nicht vergessen
  • Maße beachten: Ein Gewächshaus erlaubt: maximal 12 m², maximale Höhe 2,5 m
  • Grenzabstand mindestens 1 m
  • Nachbarparzelle darf nicht beinträchtigt werden


Für alle vor dem 3.10.1990 rechtmäßig errichteten Gartenlauben und andere der kleingärtnerischen Nutzung dienende bauliche Anlagen gelten die Bestandschutzregeln gem. § 20a Punkt 7 BKleingG.Quelle: Rahmenkleingartenverordnung (RKO)

Tipp:

Kenntnis der Kleingartenordnung, der Rahmenkleingartenverordnung und der wichtigsten Rechtsvorschriften vermeidet, dass unbewusst Fehler gemacht werden, die später zu Problemen führen können. Auch bei erlaubten Handlungen ist es vorteilhaft, den/den/die Nachbar/n/in vorher um Verständnis zu bitten, bevor er sich durch Schattenwurf, Laubfall, Kompostgeruch und andere unzumutbare Beeinträchtigungen gestört fühlen könnte.