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Liebe Mitglieder,

der Vorstand ist verpflichtet, die Einhaltung der Regelungen des Bundeskleingartengesetzes zu überprüfen und bei Mängeln die Pächter aufzufordern, diese abzustellen.

Für das Gartenjahr 2023 findet die Begehung der Gärten durch den Vorstand und die Fachberaterin

am Samstag, dem 17.06.2023 statt.

  • Für die Gärten 28 bis 81 im oberen Teil der Anlage erfolgt die Begehung zwischen 09:00 und 12:00 Uhr.
  • Für die Gärten 1 bis 21 im unteren Teil der Anlage erfolgt die Begehung zwischen 14:00 und 17:00 Uhr.

Für den Pächter, die Pächterin oder eine beauftragte Person besteht Anwesenheitspflicht!

Bei Regen wird die Begehung verschoben und zeitnah nachgeholt. Bitte informieren Sie sich dazu regelmäßig über unsere zentrale Informationstafel oder unsere Website.

Ilona Kunze
Vorstandsvorsitzende