Viele Kleingärtner fragen sich angesichts der aktuellen Covid-19 Situation und dem damit verbundenen Kontaktverbot, ob sie noch in ihren Garten gehen dürfen.
Die Antwort lautet Ja,
die Betätigung im Kleingarten unter Einhaltung einiger Auflagen ist weiterhin möglich! (Stand 25.03.2020).
Dazu informiert „Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V.“ auf der Internetseite aktuell und bezugnehmend auf die „Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 22. März 2020“.
Punkt 2.13.: Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer als fünf Personen.Auszug aus der Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 22. März 2020
Wir appellieren an alle Mitglieder sich an die aktuell geltenden Vorschriften zu halten und damit Rücksicht auf unsere älteren und damit besonders gefährdeten Mitglieder zu nehmen.
Was muss ich beachten
- Sie sollten in jedem Fall ihren Ausweis (eventuell eine Kopie ihres Pachtvertrages) mit sich führen, falls sie kontrolliert werden
- Sie dürfen sich in ihren Kleingarten nur alleine oder zusammen mit Ihren Lebenspartner oder Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten
- Gartennachbarn auf ein Bier einzuladen verbietet sich allein schon aus Gründen der Solidarität.
- Einen Plausch über den Gartenzaun mit einem Mindestabstand von 2 Metern steht nichts entgegen
- Vermeiden Sie bitte unbedingt nicht notwendige Anlieferungen auf die Wertstoffhöfe.
Die Annahme erfolgt ausschließlich für nicht aufschiebbare Abfälle. (ASR informiert dazu aktuell im Internet)
Bitte beachten Sie, dass sich die Regelungen jederzeit und kurzfristig verschärfen können.
Bleibt gesund!