Die Antwort lautet: Das lässt man lieber klein oder lässt es sein
Es ist schon verlockend, der Party an einem lauen Sommerabend noch einen krönenden Höhepunkt zu setzen und ein paar schöne Raketen in den Himmel zu schießen.
Das lässt man aber lieber sein!
Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und ähnliche kleine Dinge sind erlaubt. Silvesterraketen, Knaller, Böller etc. sind ausschließlich zum Jahreswechsel erlaubt, den Rest des Jahres dagegen verboten.
Sollte man dennoch ein Feuerwerk planen, dann muss man einen Freistellungs-Antrag vom Verwendungsverbot nach §21 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz beantragen oder einer Erlaubnis nach §7 oder einen Befähigungsschein nach §20 des Sprengstoffgesetzes besitzen.
Hier gibt es das Formular Freistellungs-Antrag vom Verwendungsverbot
Zuwiderhandlung, d.h. ohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 ( Feuerwerk analog Silversterfeuerwerk= Typ 2) außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember – 1. Januar) auszulösen, kann richtig teuer werden. (Sachsen : bis zu 10 000 Euro nach Bussgeldkatalog)