genaue Ablesezeiten und weitere Informationen befinden sich an den Informationstafeln
genaue Ablesezeiten und weitere Informationen befinden sich an den Informationstafeln
Bitte beachten Sie nach dem Abstellen des Trinkwassers nachfolgende Hinweise, um Schäden durch Frost zu vermeiden:
- Lassen Sie nach dem Abstellen des Wassers, die Absperrventile vor und nach den Wasseruhren geöffnet.
Das dient zur Entwässerung im Rahmen der Entleerung des gesamten Wassernetzes der Anlage. - Um das Entlüften des Leitungsnetzes zu gewährleisten schaffen Sie eine Entlüftung durch das Öffnen eines Wasserhahnes oder einer Entnahmestelle.
- Schützen Sie Wasseruhren, Wasserleitungen, Durchlauferhitzer, etc. vor Frostschäden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Garten 52/53
Aktuelle Informationen finden sie an den Schaukästen des KGV.
Beginn: ab 09:00 Uhr
- Unbedingte Anwesenheit bzw. freier Zugang zum Garten gewährleisten
- Wasserzähler muss zu diesem Zeitpunkt eingebaut sein und ein aktuelle Eichfrist besitzen
Eichgültigkeit Kaltwasserzähler 6 Jahre - Wasserzulaufhähne etc. müssen geschlossen sein
- Bei Einbau neuer Wasserzähler, bitte den alten Zähler für die Ablesung des Zählerstandes aufbewahren
Auf Grund von Witterungseinflüssen kann sich der Termin verschieben!!!
mehr Informationen : Aushang an den Informationstafeln des KGV
- Für die Gärten 28 bis 81 im oberen Teil der Anlage erfolgt die Begehung zwischen 09:00 und 12:00 Uhr.
- Für die Gärten 1 bis 21 im unteren Teil der Anlage erfolgt die Begehung zwischen 14:00 und 17:00 Uhr.
Für den Pächter, die Pächterin oder eine beauftragte Person besteht Anwesenheitspflicht!
Bei Regen wird die Begehung verschoben und zeitnah nachgeholt.
Bitte informieren Sie sich dazu regelmäßig über unsere zentrale Informationstafel oder unsere Website.