Um die finanziellen Verpflichtungen im Verein einheitlich und für die Mitglieder/Pächter nachvollziehbar zu gestalten, gibt sich der Kleingartenverein ”Morgensonne Chemnitz e.V.” folgende Beitrags- und Gebührenordnung :
Einmalig (Stand Februar 2024)
Sicherheitsleistung (Kaution): mehr Der Verein ist berechtigt, die Sicherheitsleistung mit fälligen eigenen Forderungen gegen den Kleingärtner zu verrechnen. Die Verrechnung darf erst mit Beendigung der Mitgliedschaft und der Beendigung des Unterpachtvertrages erfolgen. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung erfolgt unverzinst in einer Frist von einem Monat, nachdem der Verein dem Kleingärtner schriftlich bestätigt hat, dass die Parzelle beanstandungslos zurückgenommen wurde und keine finanziellen Ansprüche des Vereins mehr gegen den Kleingärtner bestehen. | 200 Euro |
Aufnahmegebühr: | 100 Euro |
Jährlich (Stand Februar 2024)
Mitgliedsbeitrag Stadtverband: | 30,00 Euro |
Mitgliedsbeitrag Verein: | 50 Euro |
Grundsteuer A: | 2,50 Euro |
Pacht: | 0,14 Euro/qm |
Wegegeld/Gemeinschaftsfläche: | 8,71 Euro |
Umlegung Pacht Leer-Gärten: | variabel |
Parkgebühr: | 2,50 Euro |
Pflichten des Pächters (Stand April 2025)
Gemeinschafts-Arbeitsstunden: mehr m Rahmen der Gemeinschaftsarbeit haben die Mitglieder Gemeinschafts-Arbeitsstunden zu leisten. Für 2025 wurden 10 Stunden pro ordentliches Mitglied festgelegt. Für nicht geleistete Gemeinschaft-Arbeitsstunden werden pro Stunde 25 Euro als Ersatzleistung berechnet und mit der Jahresrechnung eingezogen. | 10 Stunden |
Sonstige Gebühren (Stand April 2025)
Mahngebühren: Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung | 5 Euro |
Aufwandsentschädigung: Bei Nichtzahlung der Strom- bzw. Wasserrechnung wird die Versorgung diesbezüglich abgeschaltet. Für die Reaktivierung wird eine Aufwandsentschädigung erhoben. | 45 Euro |
Aufwandsentschädigung: Aufwandsentschädigung für den zweiten Termin zum „Anstellen von Wasser“ Wurden zum vereinbarten ersten Termin die erforderlichen Vorbereitungen (z. B. Einbau der geeichten Wasseruhr, ungehinderter Zugang zur Wasseruhr etc.) nicht ordnungsgemäß getroffen, wird das Wasser im Pachtgarten nicht aufgedreht. In diesem Fall ist der Pächter angehalten, eigenständig einen neuen Termin mit den zuständigen Verantwortlichen zu vereinbaren. Für den zweiten Termin wird eine Aufwandsentschädigung vor Ort erhoben. | 40 Euro |