Ruhezeiten & Rücksichtnahme – damit sich alle wohlfühlen
Ein Kleingarten ist vieles zugleich: ein Ort zum Gärtnern, zum Abschalten, für Familie und Freunde – und natürlich darf hier auch einmal gefeiert werden. Ein Sommerabend mit Gästen, Musik und guter Stimmung gehört für viele zum Gartenleben dazu.
Doch wo viele Menschen ihre Freizeit auf engem Raum verbringen, funktioniert das nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme.
Feiern ja – aber nicht auf Kosten der Nachbarn
Was für die einen ein schöner und ausgelassener Abend ist, kann für die Nachbarn einige Gärten weiter schnell zur Belastung werden. Musik, laute Gespräche, Rufen oder gemeinsames Singen tragen an einem ruhigen Abend erstaunlich weit.
Besonders in den späten Abend- und Nachtstunden sollte deshalb die Lautstärke deutlich reduziert werden. Eine Feier muss nicht schlagartig enden – aber sie sollte so weitergehen, dass andere Pächter und die Anwohner rund um unsere Anlage ihre Nachtruhe genießen können.
Spätestens zur Nachtruhe gehören Musik und Gespräche auf eine Lautstärke, die außerhalb des eigenen Gartens nicht mehr störend wahrgenommen wird. Lautes Singen, Grölen oder Rufen bis weit in die Nacht ist mit einem rücksichtsvollen Miteinander nicht vereinbar.
Rücksicht beginnt nicht erst mit einer Beschwerde
Niemand sollte erst den Nachbarn ansprechen oder den Vorstand einschalten müssen, damit eine Situation erträglich wird. Rücksichtnahme bedeutet auch, selbst darauf zu achten, wann aus fröhlicher Stimmung eine Belastung für andere wird.
Wer eine größere Feier plant, kann außerdem die direkten Gartennachbarn vorher kurz informieren. Das schafft Verständnis – ist allerdings kein Freibrief für unbegrenzte Lautstärke.
Unser Garten endet am Gartenzaun – der Lärm leider nicht
Unsere Kleingartenanlage ist eine Gemeinschaft. Unterschiedliche Generationen, Familien, Berufstätige und Ruhesuchende treffen hier aufeinander. Manche möchten gemeinsam feiern, andere morgens früh im Garten arbeiten oder einfach einen ruhigen Abend verbringen.
Beides hat seinen Platz.
Deshalb unsere Bitte an alle Pächterinnen, Pächter und ihre Gäste:
Genießt euren Garten, habt Besuch, lacht und feiert – aber behaltet dabei auch die Menschen im Blick, die den Abend ein paar Parzellen weiter verbringen.
Ein wenig Rücksicht kostet nichts. Für ein gutes Miteinander ist sie jedoch unbezahlbar.
- Nachtruhe: 22:00 bis 6:00 Uhr. In dieser Zeit darf die Nachtruhe anderer nicht mehr als unvermeidbar gestört werden. Das betrifftauch laute Feiern, Grölen, Rufen oder weithin hörbare Musik. Die Chemnitzer Polizeiverordnung behandelt außerdem Lautsprecher, Musikinstrumente und Veranstaltungen ausdrücklich als mögliche Lärmquellen.
- Lärmintensive Haus- und Gartenarbeiten: 20:00 bis 7:00 Uhr verboten. Dazu zählen beispielsweise Rasenmähen mit motorbetriebenen Geräten, Sägen, Bohren, Hämmern, Schleifen oder Holzspalten.
- Sonn- und Feiertage: Störende Arbeiten sind grundsätzlich ganztägig zu unterlassen. Erlaubt sind leichte Gartenarbeiten, sofern sie keine störenden Geräusche verursachen.

